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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Tattoostudio Merheimerstraße 324, 50733 in Köln Nippes bei der Künstlerin ha.noir.tattoo (Hanna Middelhoff) samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit der KundIn, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin).

 

2. VORAUSSETZUNGEN

Die Kund:in ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber ha.noir.tattoo unverzüglich anzuzeigen und bestätigt mit Vertragsschluss, dass sie alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt:

(1) Die Kund:in muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es besteht keine Schwangerschaft und die Kundin befindet sich nicht in der Stillzeit.

(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht bei der Kund:in diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: : Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildes Fleisch.

Die Kund:in ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kund:in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn die Kund:in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Die Kund:in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie dies oder ist sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der KundIn vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die KundIn aufgrund von Umständen, die sie zu vertreten hat.

 

3. VERGÜTUNG

Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: 1. Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung, ggf. Motiventwurf & den Tattootermin; 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tatöwierung.

(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt mindestens 100 EUR (Stand: Januar 2024). Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer des Tattootermins. Es werden 150 EUR pro Stunde abgerechnet. Eine angebrochene Stunde wird dabei anteilig berechnet. Die Kosten decken Vorbereitungszeit, den Motiventwurf und die Materialkosten ab.

Innerhalb dieer Kosten sind 2 Feedbackschleifen für den Motiventwurf berücksichtigt. Sollten mehr als zwei Feedbackschleifen anfallen, behalte ich mir vor diesen Aufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(2) Nach Auftragserteilung der KundIn an ha.noir.tattoo ist eine Anzahlung von 100 Euro an die im Infoblatt genannte Bankverbindung zu zahlen.

(3) Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 3 Werktage nach Terminabstimmung. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an die Künstlerin in Bar oder per PayPal zu leisten.

(4) Ist die Anzahlung nach 3 Tagen nicht auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen, wird eine Zahlungserinnerung folgen. Reagiert die Kund:in nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es der Künstlerin frei, den Termin zu stornieren und anderweitig zu vergeben.

(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden, fließen in die Preisgestaltung ein. Vorab können seitens der Künstlerin lediglich grobe Einschätzungen genannt werden.

(6) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit der Tätowiererin trotzdem vergütet werden (siehe Punkt 1).

 

4. TERMINE UND FRISTEN

(1) Der Ausführungstermin ist schriftlich festgehalten, z.B. über Mail.

(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn bei der Künstlerin eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattoo-Termin selbst besprochen und angepasst werden.

(3) Wird ein Termin in weniger als 72 Stunden vor dem Termin storniert, behält ha.noir.tattoo als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein. 

(4) Terminverlegungen sind bis zu 72 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren Termin zum Nachstechen.

(5) Im Falle einer Terminabsage durch die Kund:in aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest der KundIn oder einer nahen Angehörigen, höhere Gewalt), hat diese Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die KundIn keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die die KundIn zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowiererin. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

(6) Der Termin gilt als storniert, wenn die Künstlerin, dies schriftlich oder in einer anderen Form bestätigt hat.

 

5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ CUSTOM DESIGN

(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage des Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage bei der Künstlerin.

(2) Es ist möglich, bis zu 3 Tage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen der Tätowiererin zukommen zu lassen.

(3) Die finale Vorlage wird spätestens einen Tag vor dem Tattootermin der Kund:in gegenüber präsentiert. Vor Ort sind dann im Rahmen des Termins noch Anpassungen in Größe und Form möglich. 

(4) Der Kund:in ist es untersagt die Tattoovorlage an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu nutzen statt zur bloßen Ansicht dieser.

(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat die Kundin kein Recht auf die Überlassung eines gefertigten Entwurfs. Soweit die Kund:in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung nötig.

(6) Die Kund:in gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, die beim Tattootermin gemacht werden. 

 

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)

(1) Die Auftraggeber:in hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss innerhalb von 6 Monaten und frühestens nach 6 Wochen nach der Tätowierung erfolgen.

(2) Das ist nur möglich, wenn die Auftraggeber:in sich im oben genannten Zeitraum bei der Künstlerin meldet und eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, zur Verfügung stellt. 

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

(4) Für das Nachstechen wird keine zusätzliche Gebühr fällig, sofern sich die KundIn im oben genannten Zeitraum gemeldet hat.

(5) Meldet sich die Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist von 5 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet und der übliche Stundensatz berechnet.

 

7. Gewährleistung

Die Auftragnehmer:in haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag.

 

8. HAFTUNG

Die Auftragnehmer:in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist ha.noir.tattoo darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Tätowiererin herbeigeführt.

9. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSB

Die Auftragnehmer:in beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Stand Oktober 2024

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